Technische Übersetzungen
Eine korrekte Übertragung Ihres Gedankens in eine andere Sprache und Kultur bildet die Grundlage für perfektes Verständnis
und optimale Wertschätzung Ihres Produkts; all dies ist Teil des grundlegenden Konzepts der zu häufig vernachlässigten „Empathie“.
Die Möglichkeit des Benutzers, ein Dokument korrekt benutzen zu können, ist von großer Wichtigkeit:
- Ein Benutzerhandbuch muss notwendigerweise lesbar sein, gefällig aussehen und leicht nachschlagbar sein
- Ein technisches Bezugshandbuch muss knapp, schematisch, effizient und unter Berücksichtigung der auf dem Sektor gebräuchlichen Terminologie gestaltet sein
- Ein juristisches Dokument darf keine Zweideutigkeiten enthalten und muss unter Verwendung der spezifischen Wortformulierungen abgefasst sein
- Eine Werbemitteilung muss die Kultur und die kollektive Imagination des Landes spiegeln, für die diese bestimmt ist
Die Zertifizierung unserer Mitarbeiter, die Anpassung der Übersetzung an die persönliche Kundenterminologie, die Verwendung von Informatiksystemen zur sprachlichen Standardisierung der Texte und deren Qualitätskontrolle stellen unsere Garantien dar.
Beglaubigte Übersetzungen
Alle Dokumente können zur Bewahrung ihrer Gültigkeit in den Bestimmungsländern an italienischen Gerichten beglaubigt werden.
In order to preserve their legal validity with regard to foreign countries, we can also handle the certification of sworn translations:
- By Apostille from the Public Prosecutors Office for countries adhering to the Hague Convention
- By the Public Prosecutors Office and then at any foreign consulate.
Damit in Dokument in einem ausländischen Staat richtig und einwandfrei umgesetzt werden kann,
sollte das italienische Original-Dokument auch legalisiert werden (was zuweilen eine Pflicht ist).
Die italienischen Dokumente können bei der zuständigen Präfektur oder Staatsanwaltschaft je nach der
Art des Dokuments legalisiert werden.
Das Personal von CAESAR steht zu Ihrer vollständigen Verfügung, um Sie kostenlos und unverbindlich über den
richtigen Ablauf für jedes Dokument zu informieren. Zu diesem Zweck raten wir Ihnen, zu prüfen ob:
- Notarielle Dokumente immer über die Verbindungsstempel zwischen den Seiten verfügen;
- Gleichlautende Kopien immer die Anzahl der Seiten aufweisen, aus denen die Kopie besteht;
- Bescheinigungen der Handelskammer immer die Verbindungsstempel zwischen den Seiten aufweisen;
- Zu legalisierende Dokumente immer ein Original sind und eine (bei Präfektur oder Staatsanwaltschaft)
hinterlegte handschriftliche
Unterschrift aufweisen
Editing, DTP, Grafik
CAESAR bearbeitet und produziert direkt Handbuchprojekte, Seitengestaltung, Produktinformationen, Verkaufskataloge, Broschüren,
Betriebsmonografien, klassische und multimediale Präsentationen, INTERNET Websites und was sonst noch für
ein DTP notwendig ist.
Bei uns findet jeder Ihrer Wünsche eine Lösung; Text und Bild erreichen ihr Ziel durch eine optimale Präsentation.
Auch Fotografien und feste oder bewegliche Bilder können eingefügt oder mit einer Software für Fotoretuschierung bearbeitet
werden, um Ihr Produkt so professionell und komplett wie möglich zu gestalten.
Die meist verwendeten Softwares für den Desktopservice sind:
- Microsoft Office® (Word®, Excel®, Power Point®, Publisher®, Access®)
- Adobe FrameMaker® + SGML
- Adobe PageMaker®
- Adobe Photoshop®
- Adobe InDesign®
- Adobe Illustrator®
- Corel Draw!®
- Corel PhotoPaint®
- Quark X-Press®
- Freehand®
- Autodesk AutoCAD®
Technische Bestimmungen für beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden von Muttersprachenübersetzern, die regulär in die Berufsvereinigungen der technischen Berater verschiedener Gerichte in Roma und Latium eingetragen sind, ausgeführt und in einem speziellen Beglaubigungsprotokoll unterzeichnet. Diese besitzen effektiven gesetzlichen Wert, da beglaubigt und unterzeichnet von einem vom zuständigen Gericht anerkannten und akkreditierten Übersetzer, sowie von einem Angestellten des Meldeamtes und werden unter einer Protokollnummer am Büro für Akten, Notarielle Angelegenheiten und beglaubigte Gutachten des Amtsgerichts von Rom eingetragen:
- Die Übersetzung muss von demjenigen beglaubigt werden, der diese ausgeführt hat und wird auf Stempelpapier zu € 14,62 oder auf Bögen für Steuermarken übertragen, auf die Steuermarken zu € 14,62 pro Blatt zu kleben sind; alternativ kann die Übersetzung auf Seiten im DIN A4 Format mit 25 Linien pro Seite übertragen werden und in diesem Fall wird eine Steuermarke zu € 14,62 alle 4 Seiten verwendet, d.h. alle 100 Linien;
- aam Ende der Übersetzung (oder im Fall von Platzmangel auf der Rückseite), wird vom Übersetzer der STEMPEL DES BEGLAUGIGUNGSPROTOKOLLS angebracht (befindet sich innerhalb des Büros), der aus 12 Linien besteht (die zu den 100 Linien hinzugezählt werden), die der Übersetzer mit seinem Namen, Vornamen und den Angaben des Personalausweises ausfüllen muss;
- vor der Vorlage vereinigt der Übersetzer das zu übersetzende Dokument mit der Übersetzung entweder durch den seine Unterschrift oder seinen Stempel oder durch Datumstempel;
- jedes Dokument wird einzeln übersetzt, auch, wenn sich dieses auf die gleiche Person bezieht oder Teil des gleichen Vorgangs ist;
- das zu übersetzende Dokument kann im Original oder in Fotokopie (in diesem zweiten Fall ist dem entsprechenden Büro das Originaldokument vorzulegen) sein und muss der Übersetzung vorangehen, an die es so angeheftet wird, dass es einen einzigen Vorgang bildet, auf den das Beglaubigungsprotokoll folgt;
- sollte die Übersetzung von der Italienischen in die Arabische Sprache erfolgen, muss das Beglaubigungsprotokoll immer nach dem Abschluss des Vorgangs erfolgen;
- ES IST IN KEINEM FALL ERLAUBT, VON EINER FREMDSPRACHE IN EINE ANDERE FREMDSPRACHE ZU ÜBERSETZEN; folglich muss der Übersetzer zwei unterschiedliche und getrennte Übersetzungen anfertigen: eine erste von der Fremdsprache ins Italienische und eine zweite vom Italienischen in die Fremdsprache (z.B: Im Fall einer Übersetzung vom Englischen ins Französische übersetzt der Übersetzer vom Englischen ins Italienische und vom Italienischen ins Französische und beglaubigt die beiden Übersetzungen separat);
- Sollten sich innerhalb der Übersetzung Teile in italienischer Sprache befinden, so werden diese vollständig in der Übersetzung ABGESCHRIEBEN; so als ob die Übersetzung in die Fremdsprache zu erfolgen hätte;
- Stempel werden übersetzt und Unterschriften werden aufgeführt; sollten letztere nicht klar oder unleserlich sein, wird präzisiert: Stempel unleserlich, Unterschrift unleserlich; Fotografien und diverse Marken auf dem Dokument werden vom Übersetzer erwähnt (z.B. Foto des/der betreffenden Person, Marke zu € ... usw.).
BEACHTE: ALLE VOM ÜBERSETZER AUF DIE ÜBERSETZUNG ANGEBRACHTEN MARKEN WERDEN VOR DER VORLAGE BEIM BÜRO VOM GLEICHEN BÜRO IM MOMENT DER EINTRAGUNG DER ÜBERSETZUNG INS CHRONOLOGISCHE PROTOKOLL ANNULLIERT.